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FG Niedersachsen, 13.08.2009 - 16 K 10313/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Zurechnung von Umsatzsteuerverbindlichkeiten aus einer neu aufgenommenen Tätigkeit des Insolvenzschuldners zu den Masseverbindlichkeiten trotz Unkenntnis des Insolvenzverwalters von der Nutzung eines zur Masse gehörenden Wirtschaftsguts
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG; § 18 UStG; § 46 UStDV; § 47 UStDV; § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO
Zurechnung von Umsatzsteuerverbindlichkeiten aus einer neu aufgenommenen Tätigkeit des Insolvenzschuldners zu den Masseverbindlichkeiten trotz Unkenntnis des Insolvenzverwalters von der Nutzung eines zur Masse gehörenden Wirtschaftsguts - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zurechnung von Umsatzsteuerverbindlichkeiten aus einer neu aufgenommenen Tätigkeit des Insolvenzschuldners zu den Masseverbindlichkeiten trotz Unkenntnis des Insolvenzverwalters von der Nutzung eines zur Masse gehörenden Wirtschaftsguts; Insolvenz; Zurechnung; ...
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Zurechnung von Umsatzsteuerverbindlichkeiten aus einer neu aufgenommenen Tätigkeit des Insolvenzschuldners zu den Masseverbindlichkeiten trotz Unkenntnis des Insolvenzverwalters von der Nutzung eines zur Masse gehörenden Wirtschaftsguts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 13.08.2009 - 16 K 10313/07
- BFH, 08.09.2011 - V R 38/10
Papierfundstellen
- EFG 2011, 357
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- BFH, 07.04.2005 - V R 5/04
Umsatzsteuer bei neuer gewerblicher Tätigkeit des Schuldners im …
Auszug aus FG Niedersachsen, 13.08.2009 - 16 K 10313/07
Anders als (Masse-) Verbindlichkeiten, die im Sinne der 1. Alternative des § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO durch Handlungen des Insolvenzverwalters begründet werden, entstehen Steuern, wie die hier streitigen Umsatzsteuern, durch die Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes und sind daher nicht unter die 1. Alternative der Vorschrift zu subsumieren (vgl. Frotscher in Gottwald, Insolvenz-Handbuch § 60 Rz 1), sondern werden "in anderer Weise" gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 1 2. Alt. InsO begründet (BFH-Urteil vom 7. April 2005 V R 5/04, a.a.O).Der Bundesfinanzhof ist in ständiger Rechtsprechung, zuletzt im Urteil vom 7. April 2005 (V R 5/04, BStBl II 2005, 884) unter Hinweis auf die bereits zu § 58 Nr. 2 Konkursordnung (KO) ergangenen Entscheidungen, davon ausgegangen, dass Massekosten für die Verwaltung, Verwertung und Verteilung der Masse nicht nur solche Ausgaben sind, die durch die Amtstätigkeit des Konkursverwalters ausgelöst werden (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 16. August 2001 V R 59/99, BStBl II 2003, 208, unter 3. c).
Zu den Personen im Sinne dieser Vorschrift gehört auch der Bauunternehmer, soweit seine persönliche Arbeit die Hauptsache ist (so BFH in BStBl II 2005, 848).
- BGH, 20.03.2003 - IX ZB 388/02
Versagung der Restschuldbefreiung; Umfang der Auskunftspflicht über Einkünfte aus …
Auszug aus FG Niedersachsen, 13.08.2009 - 16 K 10313/07
Nicht zur Insolvenzmasse gehören dagegen nach § 36 InsO unpfändbare (vgl. § 811 Zivilprozessordnung - ZPO -) und wirksam freigegebene Gegenstände (vgl. Beschluss des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 20. März 2003 IX ZB 388/02, NZI 2003, 389 und BGH-Urteil vom 1. Februar 2007 IX ZR 178/05, DB 2007, 1189). - BGH, 01.02.2007 - IX ZR 178/05
Anspruch auf Prozesskostenerstattung in der Insolvenz des Gläubigers
Auszug aus FG Niedersachsen, 13.08.2009 - 16 K 10313/07
Nicht zur Insolvenzmasse gehören dagegen nach § 36 InsO unpfändbare (vgl. § 811 Zivilprozessordnung - ZPO -) und wirksam freigegebene Gegenstände (vgl. Beschluss des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 20. März 2003 IX ZB 388/02, NZI 2003, 389 und BGH-Urteil vom 1. Februar 2007 IX ZR 178/05, DB 2007, 1189).
- BFH, 31.05.2005 - I R 107/04
Körperschaftsteuerrechtliche Umgliederungsvorschriften sind verfassungsgemäß
Auszug aus FG Niedersachsen, 13.08.2009 - 16 K 10313/07
Der Bundesfinanzhof ist in ständiger Rechtsprechung, zuletzt im Urteil vom 7. April 2005 (V R 5/04, BStBl II 2005, 884) unter Hinweis auf die bereits zu § 58 Nr. 2 Konkursordnung (KO) ergangenen Entscheidungen, davon ausgegangen, dass Massekosten für die Verwaltung, Verwertung und Verteilung der Masse nicht nur solche Ausgaben sind, die durch die Amtstätigkeit des Konkursverwalters ausgelöst werden (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 16. August 2001 V R 59/99, BStBl II 2003, 208, unter 3. c). - BFH, 16.08.2001 - V R 59/99
Grundstückslieferung im Konkurs
Auszug aus FG Niedersachsen, 13.08.2009 - 16 K 10313/07
Der Bundesfinanzhof ist in ständiger Rechtsprechung, zuletzt im Urteil vom 7. April 2005 (V R 5/04, BStBl II 2005, 884) unter Hinweis auf die bereits zu § 58 Nr. 2 Konkursordnung (KO) ergangenen Entscheidungen, davon ausgegangen, dass Massekosten für die Verwaltung, Verwertung und Verteilung der Masse nicht nur solche Ausgaben sind, die durch die Amtstätigkeit des Konkursverwalters ausgelöst werden (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 16. August 2001 V R 59/99, BStBl II 2003, 208, unter 3. c). - BFH, 15.03.1995 - I R 82/93
Zinserträge - Konkursmasse
Auszug aus FG Niedersachsen, 13.08.2009 - 16 K 10313/07
Als Verwertung der Masse ist vielmehr auch die ertragbringende Nutzung der zur Insolvenzmasse gehörenden Vermögensgegenstände anzusehen (so bereits zur Konkursmasse BFH-Urteil vom 15.03.1995 I R 82/93, DB 1995, 1642-1644).
- FG Münster, 29.03.2011 - 10 K 230/10
Streitige Zuordnung der Einkommensteuer zur Insolvenzmasse oder zum …
aa) Soweit die Einkommensteuer 2005 auf den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit des Insolvenzschuldners beruht, ist sie nicht durch eine Handlung des Insolvenzverwalters begründet worden (vgl. § 55 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 InsO), weil Steuern allein durch die Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes - hier durch die unselbständige Tätigkeit des Insolvenzschuldners - entstehen (vgl. Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 13.08.2009 16 K 10313/07, EFG 2011, 357).Bei der Verwendung von nicht massezugehörigen Gegenständen - neben der eigenen geistigen oder körperlichen Arbeitskraft - können hingegen keine Steuerschulden zu Lasten der Masse begründet werden (Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 13.08.2009 16 K 10313/07, EFG 2011, 357; Finanzgericht München, Urteil vom 29.05.2008 14 K 3613/06, EFG 2008, 1483;… Neumann in: Beermann/Gosch, Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, Kommentar, § 251 AO Rz. 65 [Stand der Kommentierung: November 2007]).
- FG Köln, 28.06.2012 - 11 K 1069/09
Einkommensteuer: Einkommensteuerschuld als Masseverbindlichkeit
Dies sei zum einen das Urteil vom FG München vom 27.07.2011 (Az. 1 K 2410/08), das Urteil FG Düsseldorf vom 19.08.2011 (Az. 11 K 4201/10 E) des FG München vom 21.07.2010 (Az. 10 K 3005/07) und des Urteils des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 13.08.2009 (Az. 16 K 10313/07).